Anfrage und Antworten zur Granulat-Freisetzung bei der Flut

Liebe Mitglieder,

bei dem Hochwasser im Juli 2021 ist es im Bereich des Gerolsteiner Brunnen zu einer Überschwemmung von Teilen des Betriebsgelände gekommen. Dort waren größere Mengen eines Recylinggranulat gelagert, die dadurch freigesetzt worden sind und einen großen Bereich des Kylltals verschmutzt haben. Wir haben als Vorstand die Landrätin sowie den
Gerolsteiner Brunnen gebeten, einen Fragekatalog zu den Auswirkungen durch die Verschmutzung des Granulats zu beantworten. Hier die Fragen und die Antworten.


Sehr geehrte Frau Gieseking,

im Anhang sind im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung des Kylltals durch ein Kunstoffgranulat des Gerolsteiner Brunnes einige Fragen dazu. Wir bitten sie freundlichst um die Beantwortung.

Wir haben zur Kenntnisnahme das Schreiben auch dem VG-Bürgermeister der VG Gerolstein, Herrn Böfgen sowie dem Gerolsteiner Brunnen zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Kreisvorstand von Bündnis90/Die Grünen
Sprecherin: Lisa Henn
Sprecher: Peter Kühbach
Kreisschatzmeister: Karl Wilhelm Koch


Fragekatalog:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei der Überflutung durch das Hochwasser der Kyll  wurde offenkundig in größerem Umfang u.a. ein blaues Granulat freigesetzt. Dazu bitten wir  um die Beantwortung der folgenden Fragen
1. Um welche Substanzen handelt es sich bei dem (den?) freigesetzten Stoff(en)?
2. In welche Wassergefährdungs-Kategorien (WGK) sind diese Substanzen einzuordnen?
3. Entsprechend ihrer Zuordnung sind beim Umgang bestimmte Vorschriften (Aufbewahrung, Sicherung …) einzuhalten. Sind diese im Vorfeld entsprechend umgesetzt und behördlich überprüft worden?
4. Vorausgesetzt, die Stoffe gehören der Kat. „NWG“ an – warum wurden sie dann in einem bekanntermaßen Überflutungs-gefährdeten Gebiet so gelagert, dass sie bei Hochwasser weggespült werden konnten?
5. Gab es für die Lagerung eine Genehmigung von oder eine Anfrage an die Verwaltung?
6. Vorausgesetzt, die Stoffe gehören der Kat. „AWG“ bis „WGK3“ an:
– welche Menge wurden freigesetzt?
– wann wurde die Feuerwehr und die Behörden über die Freisetzung informiert?
– wann und wo wurden Wasserproben der Kyll und des Grundwassers gezogen und untersucht, mit welchen Ergebnissen?
Mit freundlichen Grüßen, Peter Kühbach

Die Antworten der Kreisverwaltung:

Sehr geehrter Herr Kühbach,
unsere Landrätin hat mich gebeten Ihnen auf Ihre Mail vom 02.08.2021 mit einigen Fragen zur Anschwemmung von blauem Granulat in den Überflutungsgebieten an der Kyll zu antworten. Ihre Anfrage haben wir an die für Wasserschutz zuständigen Fachbehörden weitergeleitet mit der Bitte um deren fachliche Einschätzung.

Die Regionalstelle WAB (Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz) Trier hat uns zu den Fragen 1-3 folgende Einschätzung gegeben:

Zu 1. Substanz: Nach uns vorliegenden Informationen soll es sich bei dem blauen Kunststoffgranulat um s.g. PET Flakes (Recycling-Material) handeln, das zur Weiterverarbeitung gelagert wurde. Dies geht aus einer E-Mail der Fa. Gerolsteiner Brunnen (Frau Jacqueline Schneider) an die Kreisverwaltung Vulkaneifel (Frau Petra Himmels) vom 22.07.2021 hervor.
Bei PET handelt es sich um einen thermoplastischen Kunststoff. Er wird in der Wirtschaft unter anderem zur Herstellung von Kunststoffflaschen verwendet.

Zu 2. Wassergefährdung: PET-Granulat kann gemäß der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes der Kenn-Nummer 766 „Kunststoffe, z.B. Granulate, Formteile, Fasern, Folien, Kunststoffharze, soweit sie fest, nicht dispergiert, wasserunlöslich und indifferent sind“ zugeordnet werden, die als „nicht wassergefährdend“ (nwg) eingestuft ist.
Da es sich um sortenreines Material handeln dürfte, scheidet eine Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (awg) nach § 3 Absatz 2 Nr. 8 AwSV aus.

Zu 3. Vorschriften: Da das Kunststoffgranulat nicht wassergefährdend ist, scheidet eine Anwendung des § 62 WHG und der AwSV aus.

Zu 4. Überflutungs-gefährdetes Gebiet? Unserer Kenntnis nach handelt es sich bei dem Lagerplatz auf dem umzäunten Schloßbrunnengelände in Rockeskyll/Pelm um bisher nie vom Hochwasser betroffenes Gebiet.

zu 5. Gab es für die Lagerung eine Genehmigung von oder einer Anfrage an die Verwaltung?   Nein

Frage 6: hat sich erübrigt.  

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Petra Himmels
Kreisverwaltung Vulkaneifel -Landwirtschaft-