Anträge zu der Verbandsgemeinderatsitzung der VG Gerolstein am 29. Januar 2019

Folgende Anträge werden in der Verbandsgemeinderatssitzung am 29.01.2019 gestellt, diskutiert und abgestimmt

  • die Fraktionen Grüne, CDU und FWG beantragen für die Verbandsgemeinderatssitzung folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen und zur Beratung in den Ausschuss für Generationen, Soziales, Jugend und Sport und mit beratend in den Ausschuss für regionale Entwicklung zu überweisen.

    „Einführung eines Jugendparlament in der Verbandsgemeinde Gerolstein“

Begründung:
Das Jugendparlament soll die Interessen junger Menschen gegenüber Politik und Verwaltung in unserer Verbandsgemeinde vertreten. Es nimmt eine Beratungsfunktion wahr und soll vor Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, angehört werden. Das Jugendparlament soll das Interesse Jugendlicher an kommunaler Arbeit wecken und Entscheidungsstrukturen verständlich machen. Daneben soll sich das Jugendparlament aktiv an Projekten, Initiativen oder Präventionstagen beteiligen. Hierzu sollen alle Jugendlichen der Verbandsgemeinde zwischen 14 und 25 angeschrieben werden.
Als Sitz des Jugendparlaments, mit Sitzungssaal und entsprechend notwendigen Ausschussräumen schlagen wir das Rathaus in Hillesheim vor
Das Jugendparlament sollte von einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung (Jugendpfleger*in) begleitet und beraten werden. Weiter bitten wir das zu der Ausschusssitzung eine Vertreter*in einer Verbands-Gemeinde zum Erfahrungsaustausch eingeladen wird, welche bereits ein Jugendparlament haben, z.B. Verbandsgemeinde Arzfeld.

Antrag _Jugendparlament_ für die Verbandsgemeinderatssitzung am 29_01_ 201

 

  • die Fraktionen Grüne, CDU, FWG beantragen für die Verbandsgemeinderatssitzung folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:

    „Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte“

Der Verbandsgemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 die Einführung der Ehrenamtskarte!
Der Bürgermeister mit der Verwaltung wird beauftragt sich mit bzw. bei den anderen Verbandsgemeinden und dem Landkreis für die Einführung der Ehrenamtskarte einzusetzen. Er prüft welche weiteren Beschlüsse notwendig sind und ob die verwaltungsseitige Steuerung und Umsetzung durch die Kreisverwaltung erfolgen kann. Des Weiteren sollten Beteiligungen dritter (z.B. Gewerbevereine oder Werbegemeinschaften) durch den Bürgermeister eingeworben werden.

Begründung:
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders ehrenamtliches und freiwilliges Engagement.
Die Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern. Sie verbindet symbolische Formen der Anerkennung mit monetären und geldwerten Vergünstigungen.
Die Verbandsgemeinde kann Vergünstigungen aus ihrem regionalen Bereich bereitstellen. Typische Vergünstigungen sind beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei Tickets zum Preis von einem für kommunale Einrichtungen wie Museen und Bäder. Mit der Ehrenamtskarte besteht die Chance Ehrenamt und regionale Wirtschaft zu stärken, indem man Rabatte in teilnehmenden Geschäften erhält. Oder zusätzlich können auch privatwirtschaftliche Vergünstigungen wie z. B. Rabatte von Dienstleistern und Anbietern eingeworben werden. Auch einmalige Aktionen oder Tombolas zu Gunsten der Karteninhaberinnen und -inhaber sind denkbar. Möglich sind auch nicht-monetäre Vergünstigungen, beispielsweise besondere Aktionen für Besitzer von Ehrenamtskarten. Die Ehrenamtskarte hat also mehr Potenzial als nur das Ehrenamt zu stärken.

Antrag _Ehrenamtskarte_ für die Verbandsgemeinderatssitzung am 29_01_ 2019