Antrag Bauausschuss: Kostenschätzung 1. Bauabschnitt „Stadt im Fluß“

Sehr geehrter Herr Bongarzt,

hiermit beantrage ich für die nächste Sitzung des Bauausschusses am 10.6.2015 den zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Kostenschätzung für den 1. Bauabschnitt ‚Stadt im Fluß'“.

Für diesen Tagesordnungspunkt stelle ich außerdem den folgenden Antrag:
Der Bauausschuss beschließt, dass vor der Entscheidung über die Detailplanung und die Ausschreibung des 1. Bauabschnittes des Projektes „Stadt im Fluß“ eine Kostenschätzung für die geplanten Einzelprojekte vorliegen muss. Darüber muss vor der Ausschreibung eine quantitative Abschätzung der jährlichen Folgekosten für Pflege- und Erhaltungsaufwendungen vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt diese Unterlagen in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro zu erarbeiten und sie spätestens mit der Einladung zu der Sitzung in der die Ausschreibung beschlossen werden soll, den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen

Begründung:
Der 1. Bauabschnitt „Stadt im Fluß“ soll baldmöglichst angegangen werden. Hierzu wurde im Bauausschuss am 13.5.2015 beschlossen, die Zuschüsse für dieses Projekt zu beantragen. Darüber hinaus wurde beschlossen: „Der Ausschuss behält sich einen Beschluss über die Detailplanung und die Ausschreibung vor.“ Hierfür es aus unserer Sicht erforderlich, dass die geplanten Kosten der Einzelmaßnahmen bekannt sind. Nur dann ist ein vernünftige Kosten-Nutzen-Abwägung als Entscheidungsgrundlage für eine Ausschreibung möglich.

Im Haushalt der Stadt Gerolstein sind für den 1. Bauabschnitt 100.000€ eingeplant. Bereits die Vorstellung des Projektes durch den Planer sah bereits eine fast 100% Überschreitung dieses Ansatzes vor. Angesichts der Aufgaben, die  für die Stadt in den nächsten Jahren anstehen – Bahnhofsanierung, Stadtsanierung in Zusammenhang mit dem ehemaligen Brunnengelände, Neubau Hochbrücke und weitere Bauabschnitte „Stadt im Fluß“ – müssen wir Wert darauf legen, dass die eingeplante 100.000€ Stadtanteil nicht überschritten werden und die Folgekosten überschaubar bleiben. Ansonsten ist die weitere Verschuldung der Stadt vorprogrammiert. Weitere Steuererhöhungen, die niemand will, werden dann unausweichlich. Je detaillierte die Kostenschätzungen vorliegen, desto eher kann gewährleistet werden, dass der Haushaltsansatz von 100.000€ nicht überschritten wird.

Darüber hinaus ist auch für eine Kostenüberwachung während der Baumaßnahme eine detaillierte Kostenschätzung vor Beginn der Projektes erforderlich. Erfahrungen mit Mehrkosten bei Bauprojekten in der Vergangenheit haben leider immer wieder gezeigt, dass es zu Kostenüberschreitungen gekommen ist und die Kostenüberwachung nicht ausreichend war. Hieraus sollte der Bauausschuss die notwendigen Konsequenzen ziehen und vor der Ausschreibung auf eine detaillierte Kostenschätzung der Einzelprojekte bestehen. Bei einem Projekt mit Gesamtkosten von 1 Million € ist dies dringend geboten.

Auch eine großzügige Landesförderung in Höhe von 90% der Kosten für die Aufwertung der Kyll, darf nicht dazu führen, dass die Stadt Ausgaben tätigt, die sie dauerhaft finanziell überfordern.

Leider haben zwei Anfragen an der Stadtbürgermeister, die dieser mit Unterstützung der Verwaltung und des Planungsbüros beantwortet hat, hinsichtlich einer detaillierten Kostenschätzung nicht zu den gewünschten Angaben geführt. Auch zu den Folgekosten werden nur sehr allgemein gehaltene Aussagen gemacht, die nicht Basis für eine Entscheidung sein können. Daher ist eine Beauftragung durch den Bauausschuss notwendig.

Da das Projekt „Stadt im Fluss“ zügig begonnen werden soll, ist die Dringlichkeit für die Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Bauausschusses am 10.6.2015 gegeben.

Zu weiteren Information verweise ich im folgenden auf die bisherigen Anfragen und Antworten zu den Detailkosten des Projektes.

Tim Steen