Resolution der Grünen Stadtratsfraktion Gerolstein zum Baugebiet „Sengheck/Am Sportfeld“

Antrag der Grünen Stadtratsfraktion Gerolstein für die Sitzung des Stadtrates am 20.5.2020

Klimaschutz und Ökologie im Baugebiet Sengheck berücksichtigen

Zur Berücksichtigung des Klimaschutzes und aus ökologischen Gründen sollen für das neue Baugebiet Sengheck folgende Festlegungen getroffen werden:

  • Alle Wohnhäuser sind an das von der Verbandsgemeinde Gerolstein geplante Nahwärmenetz anzuschließen.
    Anmerkung lt. Beschluss der Bau-Planungs- und Umweltauschusses der VG vom 13.02.2020 will die VG ein Nahwärmenetz mit Holzhackschnitzeln unter Einbeziehung von Schwimmbad, Grund- und Realschule Plus, Kindergarten und Rathaus realisieren.
  • Alle Dächer sind so auszurichten, dass sie sich für die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen eignen. Die Installation dieser Anlagen ist nicht nur grundsätzlich zulässig sondern auch empfohlen.
  • Es wird empfohlen, heimische und nachwachsende bzw. möglichst recyclefähige bzw. ortstypische Baumaterialien wie z. B. Holz, Lehm oder Bruchstein zu verwenden.
  • Recycling-Schotter soll bevorzugt verwendet werden.
  • Garagenzufahrten und sonstige Zufahrten sind mit Schotter, Ökopflaster oder Rasengittersteinen versickerungsfähig zu gestalten.
  • Niederschlagswasserversickerung soll auf den Grundstücken erfolgen sofern dies der Baugrund ermöglicht, alternativ ist eine zentrale Versickerungsanlage vorzusehen oder die Enwässerung im Trennsystem
  • Die nicht überbaubare Grundstücksflächen innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind als Nutz- oder Ziergärten anzulegen. Im Rahmen der Neuanlage von Wohngärten und Grünflächen ist eine durchwurzelbare Bodenschicht herzustellen.
  • Innerhalb des allgemeinen Wohngebiets sind entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken jeweils X m breite Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Entlang der seitlichen Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken sind jeweils Y m breite Grünstreifen anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. (Bitte Vorschlag vom Planer für X und Y, darüberhinaus Festlegungen für die Bepflanzung mit standortgerechten und heimischen Sträuchern und Bäumen.)
  • Die Grundstücksflächen zwischen Straßen und vorderer Gebäudeflucht (Vorgärten) sind, mit Ausnahme notwendiger Zugänge, Zufahrten und zulässigen Stellplätzen, insgesamt als Vegetationsfläche gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten. Kies- und Schottermaterialien sowie Steingärten sind nicht zulässig. Eine vollständige Bodenbedeckung mit Pflanzen muss abzusehen sein.

Link zur Bauleitplanung der Stadt Gerolstein:
Bauleitplanung Baugebiet Sengheck/Am Sportfeld