Antrag zum Winterdienst in Gerolstein

Antrag der Stadtratsfratktion Bündnis90/Die Grünen

Der Stadtrat möge beschließen:

Für den Winterdienst in der Stadt Gerolstein sollen zukünftig folgende Grundsätze gelten:

a) Die Räumung der Gehwege obliegt wie bisher den Anliegern. Auf den Gehwegen sollten abstumpfende Streumittel (z.B. Sand, Splitt, Granulat, Kies) eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz sollte sich auf Gefahrenstellen (z.B. starke Steigungen, Treppen) beschränken.

b) Der Winterdienst auf den städtischen Straßen in der Kernstadt und den Stadtteilen obliegt der Stadt Gerolstein. Dabei werden die Straßen bzw. einzelne Streckenabschnitte einer von drei Gruppen zugeteilt:

Gruppe 1: Räumen und Streuen
Räumen inkl. des Einsatzes von Streumitteln, wenn die
Notwendigkeit gegeben ist. Dies gilt auf Streckenabschnitten
mit hohem Verkehrsaufkommen, mit besonderen Gefahrenstellen
(z.B. starke Steigungen oder verkehrsreiche Kreuzungen) oder
besonderem Verkehr (z.B. Busverkehr).

Gruppe 2: Räumen (weißer Winterdienst), Streuen nur bei extremen
Bedingungen (z.B. Blitzeis)
Der Winterdienst beschränkt sich auf das Abschieben des Schnees
von der Fahrbahn. Streumittel werden nur bei extremen
Witterungsbedingungen eingesetzt. Der Räumdienst erfolgt nur
innerhalb der normalen Arbeitszeiten des städtischen Bauhofs
bzw. der beauftragen Firma.

Gruppe 3: Kein Winterdienst

Die Eingruppierung der Straßen(-abschnitte) wird im Bürgerinformationssystem veröffentlicht.

Taumittel sollen grundsätzlich nur selten und wenn dann sparsam eingesetzt werden. Der Stadtbürgermeister wird beauftragt, im nächsten Bauausschuss darüber berichten, inwieweit die eingesetzten Geräte zum Ausbringen der Taumittel dem Stand der Technik entsprechen (wege- und geschwindigkeitsabhängig) wie viel Taumittel je qm von diesen Geräten konkret ausgebracht wird.

Der Stadtbürgermeister wird außerdem beauftragt bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine neue Satzung für den Winterdienst auszuarbeiten, die den neuen Grundsätzen für den Winterdienst entspricht und alle rechtlich notwendigen Detailregelungen hierzu enthält. Er bereitet gleichzeitig eine Vorschlagliste mit der Zuordnung der Straßen in die drei Gruppen vor.

Begründung:
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Die Übertragung des Winterdienstes für die Straßen auf die Anlieger, so wie es in der aktuell gültigen Satzung in Gerolstein geregelt ist, ist für eine immer größere Zahl von Bürgerinnen und Bürgern als nicht mehr zumutbar anzusehen. Da außerdem die Stadt in einigen Straßen den Winterdienst freiwillig durchführt, in anderen aber nicht, wird die bisherige Regelung des Winterdienstes von vielen als ungerecht empfunden. Somit bedarf es eines Paradigmenwechsels. Dies besonders vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Bevölkerung.

Der verpflichtende Winterdienst der Anlieger soll zukünftig auf die Gehwege beschränkt bleiben.

Für den Winterdienst auf den Straßen ist zukünftig die Stadt allein zuständig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt bisher auch schon Winterdienst auf vielen Straßen, aber nicht flächendeckend, durchgeführt hat.

Die Übernahme der Räumpflicht durch die Stadt führt zu zusätzlichen Kosten. Zur Kompensation dieser Kosten gilt es vor allem Streumittel sparsam und nur bei unmittelbarer Notwendigkeit (starke Steigungsstrecken, gefährliche Kreuzungsbereiche, Blitzeis) einzusetzen. Entsprechende Dosierungsempfehlungen bzw. Richtgrößen zur Einsatzmenge je qm (10 – 20g) sind zu beachten. Hierdurch wird zusätzlich einer Schädigung der Umwelt durch übertriebenen Salzeinsatz vorgebeugt. Der Einsatz von alternativen Streumitteln bzw. abstumpfenden Mitteln soll geprüft werden.

Für Anlieger von Straßen, die zukünftig in Gruppe 2 eingestuft sind, in denen bisher von der Stadt keinerlei Winterdienst durchgeführt wurde, bedeutet die neue Regelung eine Verbesserung. Der Schnee wird zukünftig vom städtischen Bauhof oder beauftragten Firmen weg geschoben. In anderen Straßen wird die Stadt dagegen zukünftig nur den Schnee räumen, ohne wie bisher Taumittel einzusetzen. Erfahrungen zeigen aber, dass dies nicht zu mehr Unfällen führt, da sich die Menschen entsprechend vorsichtig verhalten.

Eine Situation wie im vergangenen Winter, bei der in manchen Wohnstraßen große Mengen von Schnee über einen langen Zeitraum auf den Fahrbahnen zerfahren und gefroren liegen blieb, wird aber der Vergangenheit angehören.

Um die Kosten für die Stadt zu begrenzen, wird die Räumung dieser Straßen allerdings nur während der normalen Arbeitszeiten des Bauhofs bzw. der beauftragten Firmen durchgeführt. Überstunden sollen durch diese Serviceleistung der Stadt bei den Mitarbeiten des Bauhofs vermieden werden. Nicht alle Straßen werden daher innerhalb eines Tages geräumt werden können.

Die vorgeschlagene Regelung schafft nicht nur mehr Klarheit über die Zuständigkeiten des Winterdienstes, sondern ist auch gerechter. Sie kommt auch den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger entgegen, indem das bei der Stadt vorhandene schwere Gerät flächendeckend zur Schneeräumung eingesetzt wird. Durch die Verringerung des Streusalzeinsatzes werden die Kosten in Grenzen gehalten und die Umwelt entlastet.

Die vorgeschlagene Regelung stellt damit aus Sicht der Grünen einen guten Kompromiss zwischen den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach einem flächendeckenden Winterdienst auf den öffentlichen Straßen, den Belangen der Umwelt und der Notwendigkeit die Kosten für die Stadt zu begrenzen, dar.