Fragen an Herrn Pauly, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein und Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Vulkaneifel

In der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Verbandsgemeinderates Gerolstein am 2.2.2012 haben Mitglieder des Grünen Ortsverbandes die nachfolgenden Fragen gestellt. Herr Pauly hat jedoch keine der Fragen beantwortet, da sie nicht die Angelegenheiten der Verbandsgemeinde betreffen und über die Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse Verschwiegenheit zu wahren ist.

Da wir aber der Meinung sind, dass politische und nicht Sparkassen interne Gründe für die Entscheidung gegen Hr. Grau ausschlaggebend sind, sind wir der Meinung, dass die Wählerinnen und Wähler ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung der nachfolgenden Fragen haben.

Fragen an Herrn Pauly, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein und Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Vulkaneifel

1.  War den Verwaltungsratsmitgliedern bzw. Ihnen bei der getroffenen Entscheidung zur Vertragsverlängerung die finanzielle Tragweite der Entscheidung bewusst? Ich erinnere hier vor allem an die unbestrittenen Forderungen über jährlich ca. 100.000 €, die an einen unbestritten erfolgreichen Bankdirektor über 12 Jahre fürs nichts tun ausgezahlt werden müssen.

2.  Sehen Sie die Personalie Grau ordentlich vom Verwaltungsrat vorbereitet und gemanagt?

3.  Warum haben Sie sich gegen die Verlängerung des Vertrages von Hr. Grau ausgesprochen?

4.  Warum wurden nicht ein mal im Verwaltungsrat die Gründe gegen die Vertragsverlängerung von Herrn Grau benannt?

5.  Warum wurden Hr. Grau keine Gründe für die verweigerte Verlängerung seines Dienstverhältnisses genannt?

6.   Glauben Sie, dass der KSK Schaden durch die Personalentscheidung Grau zugefügt wurde?

7.   Glauben Sie, dass Sie auch ohne Ihr Amt als VG-Bürgermeister in den Verwaltungsrat der KSK eingezogen wären?

Als VG-Bürgermeister wurden Sie u.a. nach den Vorschriften des Beamtenrechts ernannt und vereidigt. Hier ist unter § 63 „Unparteiische Amtsführung“ festgehalten, „der Beamte dient dem ganzen Volke, nicht einer Partei. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zuerfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.“

Sind Sie dieser Verpflichtung im konkreten Fall nachgekommen und haben das Wohl der Allgemeinheit bzw. das Gemeinwohl in Bedacht gezogen? In diesem Zusammenhang erinnere ich an die beträchtlichen Forderungen, die von Herrn Grau gestellt werden können.