Grüne Stadtratsfraktion begrüßt Genehmigung des Bürgerbrunnens

Presseerklärung der Fraktion der Grünen im Gerolsteiner Stadtrat: Es gibt doch noch gute Nachrichten aus der Dauer Kreisverwaltung: Die Kommunalaufsicht hat die Kreditaufnahme für den Bürgerbrunnen genehmigt. Diese Entscheidung wird von den Gerolsteiner Grünen ausdrücklich begrüßt. Damit ist die letzte formale Hürde für dieses Projekt genommen. Die Grünen fordern die Stadtspitze jetzt auf, das Projekt zügig und vorbehaltlos umzusetzen. Bisher ist dies nicht geschehen. Obwohl das Schreiben bereits einige Tage in Gerolstein vorliegt, wusste der für den Bürgerbrunnen verantwortliche Künstler Herr Schambach am Samstag noch nichts von dieser positiven Entscheidung.Verweigert wurde hingegen durch die Kommunalaufsicht die Kreditgenehmigung für die Schadensersatzforderungen von Hr. Bitzigeio für den aufgehobenen Auftrag „Röhrenbrunnen“ in Höhe von 19.500€. Stadtbürgermeister May war trotz deutlich formulierter Zweifel durch die Grünen der Meinung, dass „die in Rechnung gestellte Summe aufgrund des abgeschlossenen Werkvertrages zu bezahlen“ sei (Antwort am 2.2.2012 auf eine Anfrage der Grünen).Obwohl auch die Kommunalaufsicht Anfang Mai ebenfalls ein Prüfung der Schadenersatzforderungen gefordert hat, liegt ihr immer noch keine Begründungen für diese Forderungen vor. Die Grünen hatten beantragt, den Betrag auf die bereits bezahlten 15.000€ zu begrenzen. Dies war jedoch von CDU, SPD, BUV, FDP und Stadtbürgermeister May abgelehnt worden. Jetzt wurde diese Position von der Kommunmalaufsicht komplett aus dem Nachtragshaushalt gestrichen. Damit ist auch sehr fraglich, auf welcher rechtlichen Basis bereits 15.000€ an Hr. Bitzigeio bezahlt werden konnten?Auch die Grüne Stadtratsfraktion ist der Meinung, dass Hr. Bitzigeio Schadenersatz für den zurückgenommen Auftrag zusteht. Angesichts der Tatsache, dass der Auftrag über 30.000 € Anfang August erteilt wurde aber bereits am 18.August Hr. Bitzigeio telefonisch darüber informiert wurde, dass die Stadt auf Grund des laufenden Bürgerbegehrens möglicherweise den Auftrag stornieren könnte und er deshalb gebeten wurde, keine weiteren Kosten im Rahmen des Auftrages zu verursachen, erscheint seine Forderung von 19.500 € als völlig überhöht. Es bleibt zu klären, ob die bereits bezahlten 15.000€ gerechtfertigt sind oder ob auch hiervon ein Teilbetrag zurückzufordern ist.

Die Kommunalaufsicht stellt weiterhin fest, dass gegen ihre Auflage, das Buswartehäuschen in Müllenborn für die Stadt kostenneutral zu errichten, verstoßen worden ist. Um die Kostenneutralität zu gewährleisten, hatte die Grüne Stadtratsfraktion eine Erhöhung des Zuschusses durch die Müllenborner Jagdgenossenschaft gefordert. Sie war aber auch damit beim Stadtvorstand und  den übrigen Fraktionen auf taube Ohren gestoßen. Ebenso wie die Grünen bemängelt auch die Kommunalaufsicht die mangelhafte Kostenschätzung durch die Gerolsteiner Verwaltung, die noch nicht einmal die eigenen Bauleitungsgebühren berücksichtigt hatte.