Einberufung einer Einwohnerversammlung nach § 16 GemO 14. Juli 202514. Juli 2025 Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Daun beantragt, innerhalb der nächsten drei Monate eine Einwohnerversammlung nach § 16 GemO einzuberufen.Die Tagesordnung soll folgende Themen behandeln: aktuelle Haushaltslage Auswirkungen der Umlageanhebung durch den Kreis Stand wichtiger Umbaumaßnahmen in der Stadt Daun (z.B. Mehrener Straße) Windkraftanlage in Daun-Waldkönigen Situation der Kindergärten Information über das Projekt „Innenstadt-Marketing“ Die Einwohnerversammlung ist insofern partizipativ zu gestalten, als dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über aktuelle Situation in Kenntnis gesetzt werden, sondern mit Fragen und Anregungen auch Impulse für die Ratsarbeit geben können.Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auf die Einwohnerversammlung aufmerksam zu machen, soll die Veranstaltung früh genug über die diversen Medien, die Seite 1 (Deckblatt) des Mitteilungsblattes sowie Plakate beworben werden.Gleiches gilt für den Veranstaltungstag und -beginn, der auch den Zeitkorridor von Berufstätigen, z.B. im Einzelhandel, berücksichtigt. Begründung Die jüngste Entscheidung des Kreistags nach Verfügung einer Haushaltssperre hat auch Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Daun. Die finanzielle Lage der Stadt kann angesichts der vorhandenen Gegebenheiten sowie dieser Maßnahme als herausfordernd bezeichnet werden.Anstehende Investitionen in Pflichtaufgaben, eine voraussichtliche Anpassung der Umlage und Projekte zur Weiterentwicklung der Stadt als Anziehungspunkt für Einwohner und Touristen, erfordern klare Prioritäten, die auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt von Interesse sind. In einer Demokratie ist Transparenz eine entscheidende Grundlage für Vertrauen. Die Beteiligung der BürgerInnen an wichtigen Themen des Gemeindelebens kann nicht allein durch die zeitlich limitierten Fragestunden im Vorfeld einer Sitzung gedeckt werden.Eine Einwohnerversammlung bietet hier den Ausgleich, der für ein gelingendes Miteinander zwischen Rat und BürgerInnen von hoher Wichtigkeit ist. Die Gemeindeordnung, konkret § 16, schreibt eine einmal jährlich stattfindende Einwohnerversammlung explizit als Instrument der Bürgerbeteiligung vor. Dies haben wir uns über eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht zweifelsfrei bestätigen lassen. Wir bitten Stadtbürgermeister und Stadtvorstand, die erforderlichen Schritte zur Vorbereitung und Durchführung dieser Einwohnerversammlung einzuleiten.Vielen Dank! Mit freundlichen GrüßenLisa HennFraktionsvorsitzende
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