Antrag zum Vollzug des Bebauungsplanes Sarresdorfer Straße West – südlicher Teil 27. September 202427. November 2024 Warum ist eine Straße, die im Bebauungsplan als öffentiche Straße ausgewiesen ist, eine gesperrte Privatstraße? (Foto privat) Für die nächste Stadtratssitzung am 9. Oktober 2024 hat die Bündnisgrüne Stadtratsfraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt „Vollzug des Bebauungsplanes Sarresdorfer Straße West – südlicher Teil“ vorzusehen. Begründung: Im Bebauungsplan „Sarresdorfer Straße West – südlicher Teil“ wurden einige Festsetzungen vorgenommen, die bis heute nicht umgesetzt worden sind. Hierbei handelt es sich u.a. um Herstellung einer Südumfahrung Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit auf der ausgewiesenen Privatstraße Grundstücksfreiflächen sind zu begrünen Bepflanzung von Stellplatzflächen: je 4 PKW-Stellplätze ist mindestens 1 hochstämmiger Laubbaum zu pflanzen Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Maßnahmen, die von dem Vorhabenträger, dem Eigentümer des ehemaligen Betonsteinwerkes, umzusetzen sind. Dies ist jedoch nicht erfolgt, im Gegenteil: Anstatt das vorgesehe Geh- und Fahrrecht zu gewährleisten, wurde ein Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ aufgestellt. Um die Vorgaben des Bebauungsplanes wie vorgesehen durchzusetzen sind nun von der Stadt und der Verwaltung entsprechende Schritte einzuleiten. Insbesondere für die Herstellung der Südumfahrung hat der Vorhabenträger eine Bürgschaft hinterlegt. Die Stadt Gerolstein muss nun entscheiden, wann sie von dieser Bürgschaft Gebraucht macht, um die Südumfahrung selber herzustellen.
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