Gebühren und Beiträge Abwasser 20. Oktober 2010 Gebühren und Beiträge Abwasser sind grundstücksbezogen. Aus unserer Sicht gibt es Änderungserfordernisse: Laut Vorgaben des Landes RLP werden alle Grundstücke mit einem wiederkehrenden Beitrag für das Niederschlagswasser belastet, wo ein Kanal zur Aufnahme des Regenwassers gelegt ist, unabhängig vom tatsächlichen Anschluss. Die Begründung liegt in den Vorhaltekosten für den gebauten Kanal. Daran werden alle beteiligt mit einer Berechnungsgröße von 40 % des Grundstücks, ob sie profitieren (gilt für bebaute Grundstücke) oder nur profitieren könnten (gilt für unbebaute Grundstücke). Große Häuser auf kleinem Grundstück mögen damit gerecht herangezogen werden, bei kleinen Häusern mit großem Gartengrundstück und entsprechend großflächiger natürlicher Versickerung besteht ein Missverhältnis, hier werden die Kosten für die Niederschlagswasser-Beseitigung nicht verursachergerecht umgelegt. In geringem Umfang lässt sich das ausgleichen über die Erhebung von Einleitungsgebühren für die Fläche, die tatsächlich überbaut und versiegelt ist. Die Verbandsgemeinde Arzfeld geht in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel voran. Auch beim Schmutzwasser sollte eine Aufteilung in einen merkbaren Fixkostenanteil und einen Anteil über den Kubikmeter-Verbrauch erfolgen. Die Verbandsgemeinde will eine Neukalkulation und Neustrukturierung der Beiträge und Gebühren in Auftrag gegeben. Man darf gespannt sein auf das Ergebnis. Eine gerechtere Preisgestaltung erfordert eine Betrachtung jedes einzelnen Grundstücks, eine sehr arbeitsintensive Grundvoraussetzung. Das kann noch nicht für 2011 umgesetzt werden.
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