Scharteberg und Hinterweiler Köpfchen –Schutz von Natur, Wasser und demokratischer Planungshoheit

SPD Kreistagsfration Vulkaneifel Bündnis90/Die Grünen Kreistag Vulkaneifel

Resolution

Die Sicherung regionaler Rohstoffe ist eine Herausforderung unserer Zeit. Doch diese Aufgabe darf nicht auf Kosten der demokratischen Planungshoheit und unersetzlicher Naturräume gelöst werden. Das Gebiet des Landkreises Vulkaneifel ist ein „Erholungs- und Erlebnisraum mit landesweiter Bedeutung“ (Landschaftsrahmenplan Trier 2009).

In der Vulkaneifel zeichnet sich derzeit jedoch eine besorgniserregende Entwicklung ab: Am 14. Juli 2026 hat das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die erste Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau ‚Kirchweiler 3‘ zugelassen. Nach Darstellung des LGB war der umstrittene Bereich bereits Bestandteil des 1999 zugelassenen Rahmenbetriebsplans und lediglich aufgrund einer später gerichtlich beanstandeten Nebenbestimmung vom Abbau ausgenommen. Damit wurde eine wesentliche Grundlage für einen möglichen künftigen Abbau im umstrittenen Gipfelbereich geschaffen. Die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises widerspricht und sieht die erforderliche naturschutzrechtliche Zustimmung für die betroffene Fläche im Landschaftsschutzgebiet weiterhin nicht als gegeben an. Ob und in welchem Umfang dort konkrete Maßnahmen aufgrund eines Hauptbetriebsplans bereits zulässig sind oder künftig zugelassen werden können, muss gesondert rechtlich geklärt werden. Hinzu kommt, dass aufgrund bedeutender archäologischer Funde derzeit gemeinsam mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe die Ausweisung eines Grabungsschutzgebiets in diesem Gebiet vorbereitet wird und der Bereich zugleich zu einem der bedeutendsten Trinkwasserschutzgebiete des Landkreises zählt. Dies sind ebenfalls Belange, die bei einer Überprüfung Berücksichtigung finden müssen.

Unabhängig davon bleibt der politische Kern der Debatte bestehen: Der Kreisausschuss hat den Ausschluss dieses Bereichs von der Rohstoffgewinnung mit seinen fraktionsübergreifend getragenen Beschlüssen vom 26. Oktober 2020 und vom 29. November 2021 festgelegt, die Position auf Grundlage einer Rechtsprüfung des Innenministeriums weiterentwickelt und in die Planungsgemeinschaft Region Trier eingebracht.

Genau auf dieser Grundlage sieht der Entwurf des neuen Regionalplans für die Region Trier an dieser Stelle ein Ausschlussgebiet für den Rohstoffabbau vor, das den Scharteberg und das Hinterweiler Köpfchen ausdrücklich einschließt. Dieser fraktionsübergreifend erarbeitete Konsens muss bei jeder Entscheidung über den Abbau maßgeblich berücksichtigt und im Regionalplan zügig rechtssicher verankert werden, denn die Vulkaneifel ist ein ökologisch hochsensibler Lebens- und Wirtschaftsraum.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

• Anerkennung demokratischer Planungsprozesse Wir fordern die Landesregierung auf, die Beschlüsse des Kreisausschusses aus den Jahren 2020 und 2021 vollumfänglich zu respektieren. Ein Gesamtkonzept für den Rohstoffabbau kann nur dann erfolgreich sein, wenn es auf der Basis bestehender regionaler Planungskonsense aus demokratisch legitimierten Prozessen aufbaut und diese nicht nachträglich übergangen werden.

• Schutz vor irreversiblen Eingriffen Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, des Wasserschutzes sowie des Denkmalschutzes müssen vollständig geprüft und angemessen berücksichtigt werden. Die Landesregierung, insbesondere das für das LGB zuständige Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Entscheidung vom 14. Juli 2026 im laufenden Rechtsbehelfsverfahren umfassend überprüft wird. Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung muss sichergestellt werden, dass im umstrittenen Gipfelbereich keine irreversiblen Eingriffe erfolgen.

Beschlussvorschlag:

  • 1. Die Landrätin wird beauftragt, diese Resolution im Namen des Landkreises an den Ministerpräsidenten Gordon Schnieder für die Landesregierung sowie an das für das LGB zuständige Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima zu übermitteln.
  • 2. Die Landrätin wird beauftragt, weiterhin alle zur Wahrung der Rechte und Belange des Landkreises zulässigen und nach Prüfung erfolgversprechenden rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Kreistag ist zeitnah über die weiteren Schritte zu unterrichten.

Nils Böffgen
Fraktionsvorsitzender
SPD – Kreistagsfraktion Vulkaneifel

Dorothea Hafner
Fraktionsvorsitzende
Bündnis90 / Die Grünen
Kreistag Vulkaneifelkreis