Antrag „Windelbonus“

Antrag zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2020

„Windelbonus“ – Veranschlagung, Teilhaushalt 2 – Produkt 1145 Sonstige Zentrale-Dienste

Wie bereits mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 29.08.2019 unter Verweis auf das einschlägige Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt a.d.W. ausgeführt wurde, ist die in der Vulkaneifel bisher bestehende Härtefallregelung, der sog. „Windelbonus“, nach übereinstimmender rechtlicher Einschätzung nicht aus dem Gebührenhaushalt finanzierbar.

Aus Sicht der Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FWG hat sich die Härtefallregelung bewährt und wird von den Menschen in der Vulkaneifel angenommen. Es besteht der berechtigte Wunsch, diese Regelung fortzuführen. Als Möglichkeit des Fortbestehens wird einzig die Finanzierung durch den originären Kreishaushalt gesehen.

Wir begrüßen daher die Einstellung der zusätzlichen Kosten für den sog. „Windelbonus“ in Höhe von 100.000 EUR. Ein möglicher Gegenfinanzierungsvorschlag wird zur Kreistagssitzung eingebracht.