Entschließungantrag der Chirurgischen Fachabteilungen zur klinischen Gesundheitsvorsorge im Marienhaus Klinikum Eifel

Krankenhaus Gerolstein (Foto: Karl-W. Koch)
(Foto: Karl-W. Koch)

Der von uns mit der CDU und FWG gemeinsam erarbeitete Antrag wurde in der Kreistagssitzung am 25.01.2021 zu Punkt 3 der Tagesordnung gestellt und einstimmig vom gesamten Kreistag beschlossen.
Wir begrüßen hier ausdrücklich, dass sich alle Fraktionen des Kreistages in diesem Punkt einig sind. 

Zum Jahresende 2020 wurde die stationäre Chirurgie am Standort des Krankenhauses Gerolstein geschlossen. Im Nachgang wurde dazu bekannt, dass der Chefarzt der Inneren Abteilung zum 30.06.2021 sein Arbeitsverhältnis aufgekündigt hat. Die Menschen im Gerolsteiner Land sind massiv verunsichert, wie sich die stationäre Grundversorgung weiterentwickeln wird. Sollte die Grundversorgung entfallen, bräuchten nahezu 5.000 Menschen im Einzugsbereich des Krankenhauses Gerolstein künftig mehr als 30 min. PKW-Fahrtstrecke, um das nächste Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in diesem für die Menschen besonders sensiblen Bereich, wie der Gesundheitsversorgung, ist in keiner Weise erkennbar. Die Patienten im Gerolsteiner Land dürfen nicht zu Patienten „zweiter Klasse“ degradiert werden. In diesem Zusammenhang sieht der Kreistag Vulkaneifel neben dem Krankenhausträger,  vor allem die Landesregierung in der Pflicht, da die Krankenhausinvestitionsförderung und vor allem die Krankenhausplanung in deren Zuständigkeit fällt. Landesregierung und Krankenhausträger sind aufgefordert, alles dafür zu tun, das Krankenhaus Gerolstein mindestens in seinem jetzigen Bestand dauerhaft zu sichern. Darunter verstehen wir den Erhalt einer funktionierenden Inneren Abteilung, die eine stationäre Notfallversorgung gemäß des Gemeinsamen Bundesauschusses sicherstellt sowie der Intensivbetten, der chirurgischen Ambulanz und der Psychiatrischen Fachabteilung.

Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung des Notarztstandortes in Gerolstein für das Gerolsteiner Land unverzichtbar. Da für ein Krankenhaus der Grundversorgung neben einer Innere Abteilung und einer Fachabteilung Chirurgie auch ein Notarztdienst gehört, ist diese Einrichtung dauerhaft zu sichern. Hier sind Landesregierung, Krankenhausträger, Kostenträger, kommunale Aufgabenträger und Sanitätsorganisationen aufgefordert, sich entsprechend einzusetzen und hinsichtlich einer Bestandsgarantie zu erklären.

Durch den Wegfall der stationären Chirurgie werden Patienten zu Zeiten außerhalb der chirurgischen Institutsambulanz in umliegende Krankenhäuser verbracht. Um durch Transporte von Leichtverletzten nicht den Rettungstransportwagen (RTW) zu binden, sollte der bereits vorhandene Krankentransportwagen (KTW) auch für die Zeiten zwischen 17 Uhr und 7 Uhr sowie am gesamten Wochenende (24 Stunden / 7 Tage pro Woche) einsatzbereit zur Verfügung stehen. So kann gewährleistet bleiben, dass für akute Notfälle der RTW vor Ort einsatzbereit ist. Der Kreistag fordert alle hierfür verantwortlichen Stellen auf, den KTW-Einsatz zeitnah zu ermöglichen.

Die zuständigen Stellen werden um entsprechende Stellungnahmen zu den Forderungen des Kreistages gebeten. Über das Ergebnis ist der Kreistag in nächster Sitzung zu unterrichten.

Hier finden Sie den Antrag als PDF.